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Über Pingsheim Historie Aktionen Vereine/Gewerbe Das Wappen Dorf-Reise Interessantes
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Impressum Links Notfall-Guide

Ein Dorf mit Herz

Sehr geehrter Besucher,

... der Internet Präsenz von Pingsheim.
Herzlich Willkommen bei Pingsheim.info.
Jetzt ist es endlich soweit. Auch Pingsheim ist im Internet. Hier möchte sich ein Dorf in der Gemeinde Nörvenich vorstellen und präsentieren. Hier finden Sie vieles Wissenswertes und Interessantes rund um Pingsheim.
Diese Internet-Präsenz befindet sich noch in den Kinderschuhen. Helfen Sie mit, diese Internet-Präsenz so interessant und informativ wie nur eben möglich zu gestalten.
Für Anregungen und Ideen, für Fotos, Themenbeiträge, Veranstaltungen, Werbung, etc. nehmen Sie bitte Kontakt auf. Ansprechpartner finden Sie unter der Rubrik Impressum.

Was erwartet Sie ?

Auf dieser Homepage werden Sie viele Informationen rund um Pingsheim finden. Über die Geschichte eines historischen Ortes (Über Pingsheim) bis hin zu unserem Notfall-Guide, wo sie im ärtzlichen Notfall Hilfe finden. Darüberhinaus stellen sich alle Dorfvereine vor. Eine kleine Rundreise mit Fotos steht auch zur Verfügung. Zu guter letzt hat Pingsheim jetzt auch sein eigenes Wappen.

Viel Spaß beim Surfen auf Pingsheim.info !!!

Neue Verkehrsregelung Alfons-Keever-Str

Weil es für Schulbusse beim Durchfahren der Alfons-Keever-Strasse enorme Probleme gab, wurden die Beschwerden der Schulbusfahrer immer mehr. Aus diesem Grund hat das Strassenverkehrsamt eine neue Verkehrsregelung festgelegt.
Im Bereich Ahremer Gasse mit Fahrtrichtung Kompstrasse ist das Parken nur für PKW erlaubt. Für alle anderen Fahrzeuge ist Parkverbot.
Zwischen der Ahremer Gasse und der Heimbacher Str. ist eine Parkverbotszone eingerichtet worden. Innerhalb dieser Zone besteht aber ein eingeschränktes Halteverbot für alle Fahrzeuge, also auch für PKW. Beginnend am Haus Nr. 18 in Fahrtrichtung Sportplatz und endet am Haus Nr. 36. Dies wurde nötig, damit die Sicht in den Innenkurven der Strasse erreicht wird. In dieser Parkverbotszone dürfen ausser der v.g. Strecke, nur PKW parken, also auch gegenüber der v.g. Strecke.
Es ist davon auszugehen, dass ab der 27. KW der ruhende Verkehr überwacht wird. Beachten Sie deshalb die neue Verkehrsregelung.